Konfirmation

Segen
Bildrechte Ev. Kirchengemeinde Schongau

Die Konfirmation ist ein feierlicher Segnungsgottesdienst, in dem sich junge Menschen zu ihrem christlichen Glauben bekennen. Die Konfirmand*innen bekräftigen damit ihre Aufnahme in die christliche Gemeinde, die zuvor mit der Taufe geschehen ist.

Das Verständnis der Konfirmation hat sich in der evangelischen Kirche im Lauf der Zeit verändert. Früher stand der Gang zum Abendmahl im Mittelpunkt. An diesem Festtag war es meist das erste Mal, dass die Jugendlichen am Abendmahl teilnehmen konnten. (Heute sind in den meisten Gemeinden Bayerns schon getaufte Kinder zum Abendmahl zugelassen.).

Ja zu Gott!

Heute steht das „Ja“ der Konfirmand*innen zu ihrer eigenen Taufe im Vordergrund. Sie sagen „Ja“ dazu, dass ihre Eltern sie meist als Babys zum Taufbecken gebracht haben. Der Konfirmandenunterricht ist im weitesten Sinne ein nachgeholter Taufunterricht.

Auch der Segen bekommt eine immer stärkere Gewichtung. Durch den Segen sollen die jungen Leute gestärkt werden auf der Suche nach eigener Identität, eigenem Glauben, eigenem Lebensweg. Stärkung oder Bekräftigung ist auch die deutsche Bedeutung des lateinischen Wortes: Konfirmation.

Auf die Konfirmation bereiten sich die Jugendlichen im Konfirmandenunterricht vor. Auch hier hat sich vieles geändert. Früher stand im Konfirmandenunterricht das auswendig Lernen von biblischen Texten, Gesangbuchlieder und Schriften Martin Luthers im Mittelpunkt.
Heute bietet die Konfirmandenzeit die Chance, Glauben zu erleben und die Gemeinde näher kennenzulernen. Dafür ist es wichtig, dass junge Menschen ihre eigenen Erfahrungen mit Gott und Kirche machen können. Der Konfi-Kurs soll einen Raum dafür eröffnen. Genaue Informationen zum Konfi-kurs unserer Gemeinde findest du unter diesem Link.

Auch wer nicht getauft ist, ist herzlich eingeladen, am Konfirmandenunterricht teilzunehmen. Im Rahmen des Kurses wird die Möglichkeit zur Taufe angeboten.

Rechte Jugendlicher im Bezug auf Kirche und Religion:
  • Mit 10 Jahren hat jede*r das Recht gehört zu werden, wenn Eltern den Glauben wechseln wollen.
  • Mit 14 Jahren ist jeder Mensch religionsmündig, das heißt jede*r kann über die eigene Religionsgemeinschaft entscheiden.
  • Mit der Konfirmation bekommst jede*r das Recht, Pate*in zu werden. Als mündiges Mitglied in der Kirche kann ab der Konfirmation, so fern man das 14. Lebensjahr vollendet hat, den Kirchenvorstand und den Jugendausschuss wählen.
  • Mit 16 Jahren kann jedes Gemeindemitglied in den Kirchenvorstand berufen werden.
  • Mit 18 Jahren kannst jedes Gemeindemitglied in den Kirchenvorstand gewählt werden.